Vermittlerstatus
Dies sollten Sie über uns wissen:
Jeder selbstständig gewerblich tätige Versicherungsvermittler ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§11 VersVermV) verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt Informationen über seinen Status an den Verbraucher zu übergeben.
Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.
Wir beraten Sie als Finanzanlagenvermittler
- mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Ziff. 1 GewO Vertrieb von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländigschen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Ziff. 2 GewO Vertrieb von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalgesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Ziff. 3 GewO Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes.
- mit einer Erlaubnis nach §34i Abs. 1 Satz 1 GewO Immobiliar-Verbraucherdarlehenverträge im Sinne des §491 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)